Zusammenfassung & Kommentar · Kapitel 05 · PDF-S. 51–57
Föderierte Selbstverwaltung freier Gemeinschaften
Die Föderation ist keine Befehlspyramide, sondern ein Kreis von Gleichen.
Eine Föderation soll lokale Selbstbestimmung mit verbindlicher Zusammenarbeit verbinden. Dabei muss geklärt sein, welche Ebene entscheiden darf und wie sich ihre Zuständigkeit begrenzen lässt.
Kapitel im Volltext lesen →Englisches Original ab PDF-Seite 51 öffnenZuständigkeit
Was lokal entschieden werden kann
Die Gestaltung eines Quartierplatzes betrifft zunächst die Menschen, die ihn nutzen. Sie sollten darüber mitentscheiden können. Eine lokale Mehrheit darf dabei jedoch keine Grundrechte ausser Kraft setzen. §
Zusammenarbeit
Wo eine Gemeinde nicht ausreicht
Verkehrsnetze und die Nutzung eines Flusses betreffen mehrere Orte. Für solche Aufgaben braucht es verbindliche Vereinbarungen. Eine übergeordnete Ebene erhält dafür einen festgelegten Auftrag, keine allgemeine Zuständigkeit für alle Lebensbereiche. §
Mandat
Auch Delegierte können eigene Macht entwickeln
Ein gebundener Auftrag und die Möglichkeit zur Abwahl sollen verhindern, dass sich Vertretungen verselbstständigen. Beides wird wirkungslos, wenn Delegierte allein über Informationen verfügen. Fachwissen muss deshalb zugänglich bleiben, ohne dass jeder Mensch jede Frage selbst bearbeiten muss. §
Kritische Prüfung
Kann ein Rätesystem komplexe Gesellschaften koordinieren, ohne langsam oder informell elitär zu werden?
Nur mit klarer Aufgabenteilung, Rotation, Fachberatung ohne Alleinentscheidung und digital wie analog zugänglicher Rechenschaft.