Zusammenfassung & Kommentar · Kapitel 03 · PDF-S. 25–40
Kontrolle als Werkzeug, niemals als Herr
Macht muss sich auflösen, sobald Freiheit wieder atmen kann.
Krisen können gemeinsame Entscheidungen unter Zeitdruck verlangen. Daraus darf keine dauerhafte Befugnis entstehen, ohne wirksamen Widerspruch über andere zu bestimmen.
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Eine Krise rechtfertigt keinen Blankoscheck
Wenn die Versorgung ausfällt, kann eine gemeinsame Koordination notwendig werden. Der Auftrag muss beschreiben, welches Problem sie lösen soll. Aufgaben, die damit nichts zu tun haben, bleiben ausserhalb ihrer Zuständigkeit. §
Dauer
Das Ende muss feststehen
Eine Befugnis sollte nach einer festgelegten Frist erlöschen. Eine Verlängerung müsste neu begründet und beschlossen werden. Sonst kann die Behauptung fortdauernder Gefahr jeden vorläufigen Eingriff verewigen. §
Aufsicht
Information darf kein Monopol sein
Ein Ablaufdatum hilft wenig, wenn nur die Krisenleitung beurteilen kann, ob die Krise vorbei ist. Unabhängige Stellen brauchen Zugang zu den entscheidenden Informationen. Betroffene müssen Massnahmen anfechten können. §
Rückgabe
Nach der Krise bleibt Rechenschaft
Nach dem Ende der Notkompetenz ist zu prüfen, welche Eingriffe notwendig waren und welche Schäden entstanden sind. Die Rückgabe von Befugnissen beendet diese Verantwortung nicht. §
Kritische Prüfung
Reichen formale Fristen aus, wenn eine Krisenleitung Informationen und Ressourcen kontrolliert?
Nein. Ablaufdaten müssen mit öffentlicher Begründung, unabhängiger Prüfung, Datenzugang und realer Abberufbarkeit verbunden sein.