Was heute gilt.
Fedlex und die Aargauer Gesetzessammlung bestimmen den realen Ausgangsrahmen. Politische Vorschläge werden nicht als geltendes Recht ausgegeben.
Belegspur · Version 1.3
Ich trenne hier geltendes Recht, Forschung, politische Standards und meine eigenen normativen Entscheidungen. Wo eine Quelle nur eine Teilannahme stützt, steht das ausdrücklich dabei.
01 · Leseregel
Fedlex und die Aargauer Gesetzessammlung bestimmen den realen Ausgangsrahmen. Politische Vorschläge werden nicht als geltendes Recht ausgegeben.
Vergleichende Studien liefern Mechanismen, Risiken und Prüfkriterien, aber keine automatische politische Zustimmung.
Grund- und Menschenrechte begrenzen jede lokale Mehrheit, Übergangsstrategie und Krisenmacht.
Die Dossiers bleiben politische Diskussionsentwürfe. Quellen stützen Teilannahmen; sie beweisen keine vollständige Ideologie.
02 · Bibliografie
Rechtsrahmen für Grundrechte, politische Rechte, Rechtsstaatlichkeit, Subsidiarität und Gemeindeautonomie. Er beschreibt den heutigen Ausgangspunkt, nicht bereits das deluistische Zielmodell.
Originalquelle öffnen ↗Bestehende Schweizer Rechtsform für gemeinsame Selbsthilfe. Sie zeigt einen unmittelbar nutzbaren Übergangspfad, ersetzt aber keine weitergehende Wirtschaftsdemokratie.
Originalquelle öffnen ↗Kantonaler Ausgangsrahmen für Grundrechte, Volksrechte, Gemeinden und öffentliche Aufgaben.
Originalquelle öffnen ↗Regelt heutige Gemeindeorgane, Zuständigkeiten, Aufsicht und Finanzordnung. Die Roadmap trennt Schritte innerhalb dieses Rahmens von Reformen, die Gesetzesänderungen verlangen.
Originalquelle öffnen ↗Verfahren für kantonale und kommunale Wahlen, Abstimmungen und Gemeindeversammlungen.
Originalquelle öffnen ↗Internationaler Referenzrahmen für freiwillige Mitgliedschaft, demokratische Kontrolle, Autonomie, Bildung und Kooperation zwischen Genossenschaften.
Originalquelle öffnen ↗International vereinbarter Rahmen für eine förderliche Genossenschaftspolitik ohne staatliche Vereinnahmung oder rechtliche Diskriminierung.
Originalquelle öffnen ↗Empirischer und institutioneller Bezug für polyzentrische Ordnung und selbstverwaltete Gemeingüter. Er warnt zugleich vor universellen Einheitslösungen.
Originalquelle öffnen ↗Mindeststandards und Prüfkriterien für repräsentative Deliberation: Zweck, Repräsentativität, Lernphase, Unabhängigkeit, Wirkung und öffentliche Auswertung.
Originalquelle öffnen ↗Vergleichende Praxisquelle zu Chancen, Grenzen und Verfahrensfragen partizipativer Haushalte.
Originalquelle öffnen ↗Nicht verhandelbarer menschenrechtlicher Rahmen für politische Teilhabe, Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sowie gleichen Rechtsschutz.
Originalquelle öffnen ↗Menschenrechtlicher Bezug für Arbeit, soziale Sicherheit, Gesundheit, Bildung und Teilhabe am kulturellen Leben.
Originalquelle öffnen ↗Lokale Primärquelle zum Aargauer Pilot eines partizipativen Budgets von CHF 50’000. Sie ist die reale Basis der Modellrechnung, nicht ein Beleg für deren politische Skalierung.
Originalquelle öffnen ↗Offizielle Bezugsgrösse für den budgetierten Umsatz der Stadt. Die Praxisrechnung verwendet sie nur als Nenner und behauptet keine politische Zustimmung.
Originalquelle öffnen ↗Rechtsrahmen für Umwandlungen und Vermögensübertragungen. Für eine Belegschaftsübernahme relevant, aber kein Ersatz für steuerliche und juristische Einzelfallprüfung.
Originalquelle öffnen ↗Praktischer Ausgangspunkt für Bewertung, Finanzierung und Prozessrisiken einer Unternehmensnachfolge. Das Dokument vertritt keine deluistische Eigentumspolitik.
Originalquelle öffnen ↗Klassischer Einwand gegen die Annahme, informelle Gruppen würden ohne formale Strukturen automatisch egalitär. Er begründet transparente Mandate und Rechenschaft statt romantischer Strukturlosigkeit.
Originalquelle öffnen ↗Starker Einwand gegen zentrale Planung: relevantes Wissen ist verteilt, lokal und oft nicht vollständig formulierbar. Deluism muss zeigen, dass Föderation diese Wissensfrage löst, statt sie nur umzubenennen.
Originalquelle öffnen ↗03 · Behauptung → Beleg
Rechtsgrundlage: OR Art. 828–926. Demokratische Qualitätsmassstäbe: ICA und ILO R193.
Rechts- und Menschenrechtsrahmen: Bundesverfassung, Aargauer Kantonsverfassung und UNO-Pakt II.
Vergleichsrahmen: OECD-Leitlinien und Weltbank-Praxisstudie zu partizipativen Budgets.
Ostroms Forschung stützt weder Staatszentralismus noch Marktmonismus und warnt vor einer einzigen universellen Institution.
04 · Kritik, die den Entwurf verändert
Einwand: Informelle Netzwerke können undurchsichtiger herrschen als formale Organe.
Folge: Jede Arbeitsgruppe braucht ein öffentliches Mandat, Rotation, Protokolle und einen abwählbaren Verantwortungsbereich. „Flach“ ist kein Qualitätsnachweis.
Freeman lesen ↗Einwand: Preise und lokale Erfahrung enthalten verteiltes Wissen, das ein Planungsrat nicht vollständig sammeln kann.
Folge: Versorgungsvorgaben müssen eng bleiben; lokale Einheiten wählen Mittel, melden Engpässe und dürfen begründet abweichen. Ob das reicht, bleibt offen.
Hayek lesen ↗Einwand: CHF 50’000 Beteiligungsbudget sagen wenig über Milliardenbudgets, Krisen oder Verteilungskonflikte.
Folge: Ein lokales Beispiel begründet noch keine allgemeine Theorie. Aussagen über eine gesamte Wirtschaftsordnung brauchen zusätzliche Belege für Koordination, Verteilung und Krisenfestigkeit.
Aarauer Pilot prüfen ↗05 · Gegenprüfung
Ein Literaturverweis zeigt, woher ein Argument kommt; er entscheidet die Frage nicht. Die vorgeschlagenen Institutionen müssen sich auch an Gegenargumenten und an den Grenzen der jeweiligen Belege messen lassen.