Institutioneller Aufbau
Wie Entscheidungen verteilt wären
Lokale Selbstverwaltung beantwortet nicht jede Frage. Der Entwurf unterscheidet persönliche Rechte von Aufgaben, die Gemeinschaften miteinander organisieren müssen.
- 01
Die Person
Rechte setzen jeder Mehrheit eine Grenze.
Ein Mensch muss seiner Gemeinschaft widersprechen können und trotzdem ihren Schutz behalten. Zugehörigkeit darf keine politische Zustimmung voraussetzen.
- 02
Die Gemeinschaft
Entscheidungen beginnen dort, wo sie wirken.
Lokale Versammlungen könnten über gemeinsame Räume und öffentliche Versorgung entscheiden. Beteiligung braucht dafür Zeit und Unterstützung. Sonst bestimmen weiterhin diejenigen, die sich ihre Anwesenheit leisten können.
- 03
Die Föderation
Gemeinsame Aufgaben brauchen verbindliche Absprachen.
Wasserversorgung oder öffentlicher Verkehr enden selten an der Gemeindegrenze. Delegierte sollen solche Aufgaben mit einem festgelegten Auftrag koordinieren. Wie sie diesen Auftrag ausüben, muss anfechtbar bleiben.
- 04
Die Wirtschaft
Ein Betrieb betrifft mehr als seine Belegschaft.
Demokratische Betriebe behalten eigene Entscheidungsspielräume. Über Versorgung und ökologische Grenzen müssten sie sich mit den Menschen verständigen, die von ihrer Produktion abhängen. Wie weit sich das übertragen lässt, ist noch offen.
Ein Konfliktfall
Was, wenn eine Gemeinde nicht mitmacht?
Angenommen, eine Gemeinde am Oberlauf eines Flusses entnimmt mehr Wasser als vereinbart. Ihre lokale Abstimmung kann die Folgen für die Menschen flussabwärts nicht legitimieren. Eine Föderation bräuchte deshalb durchsetzbare Vereinbarungen und eine unabhängige Stelle für den Streitfall.
Daraus entsteht ein echtes Spannungsverhältnis: Eine Instanz, die gemeinsame Regeln durchsetzen kann, kann ihre Befugnisse auch überschreiten. Die Verfassungsentwürfe untersuchen mögliche Grenzen dieser Macht. Das Problem verschwindet nicht dadurch, dass man sie Koordination nennt.
Zu den Verfassungsentwürfen