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Institutionelle Blaupause · Version 1.2

Macht braucht eine Form – und eine Grenze.

Acht Module prüfen, wie Grundrechte, Zuständigkeit, Geld, Eigentum, Justiz, Sicherheit und Krise in einer deluistischen Ordnung konkret geregelt werden könnten.

00 · Status

Eine Werkstatt, keine fertige Verfassung.

Die Module übersetzen deluistische Grundsätze in bestreitbare Artikel. Jeder Vorschlag nennt Kontrolle und eine ungelöste Alternative. Nichts davon besitzt Rechtskraft.

I
Modul / Diskussionsentwurf

Grundrechte und gleiche Freiheit

  1. Art. I.1

    Die Würde, körperliche und geistige Unversehrtheit sowie gleiche Freiheit jeder Person sind für alle öffentlichen und gemeinschaftlichen Organe bindend.

  2. Art. I.2

    Meinungs-, Gewissens-, Versammlungs-, Vereinigungs-, Bewegungs- und Informationsfreiheit dürfen nicht durch lokale Mehrheiten aufgehoben werden.

  3. Art. I.3

    Soziale Rechte auf elementare Versorgung werden schrittweise justiziabel ausgestaltet; Umfang, Ressourcen und Beschwerdeweg müssen gesetzlich bestimmt sein.

Verfassungskontrolle

Unmittelbare Verfassungsbeschwerde; unabhängige Gerichte; kostenlose Erstprüfung bei existenziellen Eingriffen.

Konkurrierende Variante

Offen bleibt, ob soziale Mindestgarantien als individuell einklagbarer Anspruch oder als institutionelle Pflicht mit Mindeststandards ausgestaltet werden.

II
Modul / Diskussionsentwurf

Zuständigkeit und Föderation

  1. Art. II.1

    Eine Aufgabe liegt bei der tiefstmöglichen Ebene, die sie wirksam, grundrechtskonform und ohne erhebliche Verlagerung von Schäden erfüllen kann.

  2. Art. II.2

    Jede höhere Kompetenz nennt Zweck, Finanzierung, Datenpflicht, Kontrollorgan und nächstes Ablauf- oder Prüfdatum.

  3. Art. II.3

    Delegierte sind an veröffentlichte Ziele und Grenzen gebunden, zur Rechenschaft verpflichtet und nach einem rechtsstaatlichen Verfahren abberufbar.

Verfassungskontrolle

Öffentliches Kompetenzregister; Kompetenzgericht; obligatorische periodische Rückübertragungsprüfung.

Konkurrierende Variante

Zu klären ist, wann grenzüberschreitende Folgen eine höhere Zuständigkeit zwingend machen und wer den Nachweis führt.

III
Modul / Diskussionsentwurf

Gesetzgebung und Beteiligung

  1. Art. III.1

    Gesetze entstehen durch gewählte Vertretung, direkte politische Rechte und repräsentative Deliberation; das Gesetz bestimmt ihr Zusammenspiel.

  2. Art. III.2

    Vor langfristigen oder schwer umkehrbaren Entscheiden wird eine zugängliche Folgen-, Minderheiten- und Reversibilitätsprüfung veröffentlicht.

  3. Art. III.3

    Politische Beteiligung wird durch Zeit, Vergütung, Betreuung, Übersetzung und analoge Zugänge materiell ermöglicht.

Verfassungskontrolle

Transparente Interessenbindungen; unabhängige Auslosung; öffentliche Antwortpflicht auf Empfehlungen.

Konkurrierende Variante

Offen bleibt, welche Materien zwingend einen Bürgerrat, ein Referendum oder beide Verfahren verlangen.

IV
Modul / Diskussionsentwurf

Finanzen, Steuern und Geld

  1. Art. IV.1

    Steuern finanzieren gleiche Freiheit, gemeinsame Infrastruktur und ökologischen Erhalt nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.

  2. Art. IV.2

    Haushalte weisen Ziele, Verteilung, langfristige Verpflichtungen und ökologische Wirkung in verständlicher Form aus.

  3. Art. IV.3

    Geld- und Kreditordnung verhindern private oder öffentliche Monopolmacht; operative Unabhängigkeit bleibt an demokratisch gesetzte Ziele und Rechenschaft gebunden.

Verfassungskontrolle

Unabhängiger Rechnungshof; offene Haushaltsdaten; Schulden- und Vermögensregister; gerichtlicher Schutz gegen willkürliche Abgaben.

Konkurrierende Variante

Die Rolle einer Zentralbank, öffentlicher Banken und dezentraler Kreditgenossenschaften wird in konkurrierenden Modellen weiter geprüft.

V
Modul / Diskussionsentwurf

Wirtschaftsordnung und Eigentum

  1. Art. V.1

    Persönlicher Besitz und selbstbestimmte Lebensführung sind geschützt. Eigentum an produktiven und natürlichen Ressourcen begründet Pflichten gegenüber Arbeitenden, Betroffenen und Umwelt.

  2. Art. V.2

    Beschäftigte besitzen ein Recht auf Information, Organisation und abgestufte Mitentscheidung über strategische Betriebsfragen.

  3. Art. V.3

    Natürliche Monopole und kritische Netze werden öffentlich, genossenschaftlich oder durch gleichwertige demokratische Kontrolle geführt.

Verfassungskontrolle

Entschädigung und Übergang werden gesetzlich, verhältnismässig und gerichtlich überprüfbar geregelt; Versorgung darf nicht als Druckmittel stillgelegt werden.

Konkurrierende Variante

Schwellenwerte für Mitbestimmung, Vergesellschaftung und Nutzerkammern bleiben politische Streitfragen.

VI
Modul / Diskussionsentwurf

Justiz und unabhängige Kontrolle

  1. Art. VI.1

    Gerichte entscheiden unabhängig, öffentlich begründet und innerhalb gesetzlicher Fristen.

  2. Art. VI.2

    Richterliche Auswahl verbindet fachliche Eignung, pluralistische Legitimation, begrenzte Amtszeit und Schutz vor politischer Vergeltung.

  3. Art. VI.3

    Ombuds-, Datenschutz-, Antikorruptions- und Rechnungskontrolle dürfen organisatorisch nicht derselben Machtkette unterstehen.

Verfassungskontrolle

Offene Urteile; Zufallszuteilung; Befangenheitsregeln; unabhängiges Budget mit demokratischer Gesamtkontrolle.

Konkurrierende Variante

Die Balance zwischen demokratischer Wahl, fachlicher Auswahl und Amtszeitbegrenzung wird weiter verglichen.

VII
Modul / Diskussionsentwurf

Polizei, Schutz und Verteidigung

  1. Art. VII.1

    Zwang darf nur gesetzlich, notwendig, verhältnismässig, dokumentiert und individuell anfechtbar ausgeübt werden.

  2. Art. VII.2

    Polizei ist dezentral rechenschaftspflichtig, unterliegt aber einheitlichen Grundrechts-, Ausbildungs- und Datenstandards.

  3. Art. VII.3

    Verteidigung schützt Bevölkerung, demokratische Ordnung und territoriale Sicherheit; sie darf keiner Partei, Gilde oder Person unterstehen.

Verfassungskontrolle

Unabhängige Beschwerdestelle; parlamentarische und zivile Aufsicht; richterliche Kontrolle verdeckter Massnahmen.

Konkurrierende Variante

Territoriale Miliz, professioneller Kern, zivile Resilienz und internationale Sicherheitskooperation werden als konkurrierende Modelle geprüft.

VIII
Modul / Diskussionsentwurf

Krise und ausserordentliche Macht

  1. Art. VIII.1

    Ausserordentliche Macht braucht eine konkret festgestellte Gefahr, einen engen Zweck, eine kurze Frist und eine bezeichnete verantwortliche Stelle.

  2. Art. VIII.2

    Grundkern von Menschenwürde, Folterverbot, gerichtlichem Rechtsschutz und politischer Opposition bleibt unantastbar.

  3. Art. VIII.3

    Dauerhafte Eigentums-, Wahl- oder Verfassungsänderungen dürfen nicht allein im Notrecht beschlossen werden.

Verfassungskontrolle

Automatischer Verfall; sofortige Information eines Kontrollgremiums; laufende Gerichtsprüfung; unabhängiger Schlussbericht.

Konkurrierende Variante

Die maximal zulässige Erstfrist und Regeln für hochvertrauliche Gefahrenlagen bleiben offen.

09 · Revisionsregel

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