← Zur StartseiteSECTION / VDELUISM
Institutionelle Blaupause · Version 1.2
Macht braucht eine Form – und eine Grenze.
Acht Module prüfen, wie Grundrechte, Zuständigkeit, Geld, Eigentum, Justiz, Sicherheit und Krise in einer deluistischen Ordnung konkret geregelt werden könnten.
INDEXV
00 · Status
Eine Werkstatt, keine fertige Verfassung.
Die Module übersetzen deluistische Grundsätze in bestreitbare Artikel. Jeder Vorschlag nennt Kontrolle und eine ungelöste Alternative. Nichts davon besitzt Rechtskraft.
- Art. I.1
Die Würde, körperliche und geistige Unversehrtheit sowie gleiche Freiheit jeder Person sind für alle öffentlichen und gemeinschaftlichen Organe bindend.
- Art. I.2
Meinungs-, Gewissens-, Versammlungs-, Vereinigungs-, Bewegungs- und Informationsfreiheit dürfen nicht durch lokale Mehrheiten aufgehoben werden.
- Art. I.3
Soziale Rechte auf elementare Versorgung werden schrittweise justiziabel ausgestaltet; Umfang, Ressourcen und Beschwerdeweg müssen gesetzlich bestimmt sein.
VerfassungskontrolleUnmittelbare Verfassungsbeschwerde; unabhängige Gerichte; kostenlose Erstprüfung bei existenziellen Eingriffen.
Konkurrierende VarianteOffen bleibt, ob soziale Mindestgarantien als individuell einklagbarer Anspruch oder als institutionelle Pflicht mit Mindeststandards ausgestaltet werden.
- Art. II.1
Eine Aufgabe liegt bei der tiefstmöglichen Ebene, die sie wirksam, grundrechtskonform und ohne erhebliche Verlagerung von Schäden erfüllen kann.
- Art. II.2
Jede höhere Kompetenz nennt Zweck, Finanzierung, Datenpflicht, Kontrollorgan und nächstes Ablauf- oder Prüfdatum.
- Art. II.3
Delegierte sind an veröffentlichte Ziele und Grenzen gebunden, zur Rechenschaft verpflichtet und nach einem rechtsstaatlichen Verfahren abberufbar.
VerfassungskontrolleÖffentliches Kompetenzregister; Kompetenzgericht; obligatorische periodische Rückübertragungsprüfung.
Konkurrierende VarianteZu klären ist, wann grenzüberschreitende Folgen eine höhere Zuständigkeit zwingend machen und wer den Nachweis führt.
- Art. III.1
Gesetze entstehen durch gewählte Vertretung, direkte politische Rechte und repräsentative Deliberation; das Gesetz bestimmt ihr Zusammenspiel.
- Art. III.2
Vor langfristigen oder schwer umkehrbaren Entscheiden wird eine zugängliche Folgen-, Minderheiten- und Reversibilitätsprüfung veröffentlicht.
- Art. III.3
Politische Beteiligung wird durch Zeit, Vergütung, Betreuung, Übersetzung und analoge Zugänge materiell ermöglicht.
VerfassungskontrolleTransparente Interessenbindungen; unabhängige Auslosung; öffentliche Antwortpflicht auf Empfehlungen.
Konkurrierende VarianteOffen bleibt, welche Materien zwingend einen Bürgerrat, ein Referendum oder beide Verfahren verlangen.
- Art. IV.1
Steuern finanzieren gleiche Freiheit, gemeinsame Infrastruktur und ökologischen Erhalt nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
- Art. IV.2
Haushalte weisen Ziele, Verteilung, langfristige Verpflichtungen und ökologische Wirkung in verständlicher Form aus.
- Art. IV.3
Geld- und Kreditordnung verhindern private oder öffentliche Monopolmacht; operative Unabhängigkeit bleibt an demokratisch gesetzte Ziele und Rechenschaft gebunden.
VerfassungskontrolleUnabhängiger Rechnungshof; offene Haushaltsdaten; Schulden- und Vermögensregister; gerichtlicher Schutz gegen willkürliche Abgaben.
Konkurrierende VarianteDie Rolle einer Zentralbank, öffentlicher Banken und dezentraler Kreditgenossenschaften wird in konkurrierenden Modellen weiter geprüft.
- Art. V.1
Persönlicher Besitz und selbstbestimmte Lebensführung sind geschützt. Eigentum an produktiven und natürlichen Ressourcen begründet Pflichten gegenüber Arbeitenden, Betroffenen und Umwelt.
- Art. V.2
Beschäftigte besitzen ein Recht auf Information, Organisation und abgestufte Mitentscheidung über strategische Betriebsfragen.
- Art. V.3
Natürliche Monopole und kritische Netze werden öffentlich, genossenschaftlich oder durch gleichwertige demokratische Kontrolle geführt.
VerfassungskontrolleEntschädigung und Übergang werden gesetzlich, verhältnismässig und gerichtlich überprüfbar geregelt; Versorgung darf nicht als Druckmittel stillgelegt werden.
Konkurrierende VarianteSchwellenwerte für Mitbestimmung, Vergesellschaftung und Nutzerkammern bleiben politische Streitfragen.
- Art. VI.1
Gerichte entscheiden unabhängig, öffentlich begründet und innerhalb gesetzlicher Fristen.
- Art. VI.2
Richterliche Auswahl verbindet fachliche Eignung, pluralistische Legitimation, begrenzte Amtszeit und Schutz vor politischer Vergeltung.
- Art. VI.3
Ombuds-, Datenschutz-, Antikorruptions- und Rechnungskontrolle dürfen organisatorisch nicht derselben Machtkette unterstehen.
VerfassungskontrolleOffene Urteile; Zufallszuteilung; Befangenheitsregeln; unabhängiges Budget mit demokratischer Gesamtkontrolle.
Konkurrierende VarianteDie Balance zwischen demokratischer Wahl, fachlicher Auswahl und Amtszeitbegrenzung wird weiter verglichen.
- Art. VII.1
Zwang darf nur gesetzlich, notwendig, verhältnismässig, dokumentiert und individuell anfechtbar ausgeübt werden.
- Art. VII.2
Polizei ist dezentral rechenschaftspflichtig, unterliegt aber einheitlichen Grundrechts-, Ausbildungs- und Datenstandards.
- Art. VII.3
Verteidigung schützt Bevölkerung, demokratische Ordnung und territoriale Sicherheit; sie darf keiner Partei, Gilde oder Person unterstehen.
VerfassungskontrolleUnabhängige Beschwerdestelle; parlamentarische und zivile Aufsicht; richterliche Kontrolle verdeckter Massnahmen.
Konkurrierende VarianteTerritoriale Miliz, professioneller Kern, zivile Resilienz und internationale Sicherheitskooperation werden als konkurrierende Modelle geprüft.
- Art. VIII.1
Ausserordentliche Macht braucht eine konkret festgestellte Gefahr, einen engen Zweck, eine kurze Frist und eine bezeichnete verantwortliche Stelle.
- Art. VIII.2
Grundkern von Menschenwürde, Folterverbot, gerichtlichem Rechtsschutz und politischer Opposition bleibt unantastbar.
- Art. VIII.3
Dauerhafte Eigentums-, Wahl- oder Verfassungsänderungen dürfen nicht allein im Notrecht beschlossen werden.
VerfassungskontrolleAutomatischer Verfall; sofortige Information eines Kontrollgremiums; laufende Gerichtsprüfung; unabhängiger Schlussbericht.
Konkurrierende VarianteDie maximal zulässige Erstfrist und Regeln für hochvertrauliche Gefahrenlagen bleiben offen.
09 · Revisionsregel
Kein Artikel ohne Weg zum Widerspruch.
Die erste Konsultation konzentriert sich auf informelle Eliten in föderierter Selbstverwaltung. Eingaben können Änderungen, Gegenartikel oder Streichung vorschlagen.
An Konsultation teilnehmen →