In Kürze · Grundsatz 03 / 08
Kontrolle als Werkzeug, niemals als Herr
Krisen können gemeinsame Entscheidungen unter Zeitdruck verlangen. Daraus darf keine dauerhafte Befugnis entstehen, ohne wirksamen Widerspruch über andere zu bestimmen.
Ausserordentliche Befugnisse brauchen einen bestimmten Zweck und ein durchsetzbares Ende.
Politische Folgen
Notkompetenzen müssten mit ihrem Zweck und ihrer Laufzeit öffentlich festgehalten werden.
Aufsicht und Beschwerdemöglichkeiten dürfen im Ausnahmezustand nicht vom Wohlwollen der Krisenleitung abhängen.
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